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   OLG Düsseldorf, 20.12.1991 - 22 U 183/91   

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OLG Düsseldorf, 20.12.1991 - 22 U 183/91 (https://dejure.org/1991,7962)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.12.1991 - 22 U 183/91 (https://dejure.org/1991,7962)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. Dezember 1991 - 22 U 183/91 (https://dejure.org/1991,7962)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 93
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • KG, 11.12.2003 - 10 U 103/01

    Verkehrssicherungspflichtverletzung des Hotelbetreibers: Haftung bei Sturz eines

    Auch die erteilte öffentlich-rechtliche Abnahme schließt nicht die Verletzung von Verkehrssicherungspflichten der für den Zustand des Hotels verantwortlichen Beklagten von vornherein aus, weil nämlich die nicht hinreichend verkehrssichere Baugestaltung der Fenster, insbesondere die Abweichung von den Vorgaben der Bauordnung für jedermann erkennbar war und die offenkundige Gefahr von Unfällen mit sich brachte (vgl. BGH Fehler! Textmarke nicht definiert.; BGH NJW 1985, 1078; BGH Fehler! Textmarke nicht definiert., 2233; OLG Düsseldorf NJW-RR 1993, 93).
  • LG Karlsruhe, 16.03.2007 - 3 O 250/06

    Verkehrssicherungspflicht: Sturz eines Alkoholisierten aus dem Badezimmerfenster

    Vorliegend bedarf es aus den nachstehenden Gründen indes keiner Entscheidung, ob im Hinblick auf den erheblichen Trunkenheitsgrad der Klägerin, der sich aus der bei ihr nach dem Unfall festgestellten Blutalkoholkonzentration von jedenfalls 1, 8 %o ergibt, dieser Anscheinsbeweis hinsichtlich der Kausalität der Pflichtverletzung erschüttert ist (vergl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 1993, 93; ablehnend für den Fall, dass der Grad der Alkoholisierung nicht hinreichend feststellbar ist: OLG Köln, Urteil vom 18.12.2006, Az. 16 U 40/06, unter www.justiz.nrw.de kostenlos abrufbar).
  • OLG Düsseldorf, 25.09.1998 - 22 U 59/98

    Verkehrssicherungspflicht bei nassen Fliesen im Eingangsbereich einer Apotheke

    Hinsichtlich der fehlenden Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht seitens der Beklagten zu 2), die unabhängig von einer teilweisen oder kompletten Vermietung ihres Hauses grundsätzlich verkehrssicherungspflichtig bleibt für die gefahrlose Benutzbarkeit des Gebäudes, insbesondere für Gefahren, die ihre Ursache im baulichen Zustand des Hauses haben (BGH DB 1986, 1815 ; OLG Düsseldorf NJW-RR 1993, 93 f.) gelten die für die Beklagte zu 1) dargelegten Erwägungen entsprechend.
  • OLG Düsseldorf, 21.03.1997 - 22 U 220/96

    Voraussetzungen eines Anscheinsbeweises beim Sturz auf einer Treppe

    Er kann im Einzelfall auch trotz vorhandener Mängel der Treppe, die einen Sturz auslösen können, auf bloße Unachtsamkeit oder Unaufmerksamkeit des Treppenbenutzers zurückzuführen sein (vgl. Senatsurteile vom 20.12.1991 - NJW-RR 1993, 93 - sowie vom 06.12.1991 - 22 U 112/91 = OLGR Düsseldorf 1992, 147).
  • LG Siegen, 25.11.2008 - 8 O 65/08

    Verkehrssicherungspflicht, Gastwirt, Gaststätte, Sturz

    Diese Sicherungspflicht geht allerdings nicht so weit, dass jegliche überhaupt denkbare Gefahr ausgeräumt und der Gast völlig der Pflicht enthoben wird, auf seine Sicherheit in zumutbarem Maß selbst zu achten (OLG Düsseldorf, NJW-RR 1993, 93 [94] mit weiteren Nachweisen).
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